Bauanträge/Baugenehmigungen
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Fachbereich Bauen und Planen
„Kleine Bauaufsicht“
Das Land Niedersachsen hat mit Neubekanntmachung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 10.02.2003 in § 63a für Samt- und Einheitsgemeinden die Möglichkeit eröffnet, für bestimmte Gebäude die Bauaufsicht zu übernehmen. Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen hat diese Chance als erste ergriffen, um vor Ort Grundstückseigentümer baurechtlich zu beraten, Bauherrn/Bauherrin und Entwurfsverfasser bei ihrer Planung zu unterstützen. Aufgabe ist es aber auch, bauliche Anlagen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, eventuell einzuschreiten und den Eigentümer, Bewohner oder Nachbarn zu schützen.
Konkret ist die „Kleine Bauaufsicht“ für alle Wohngebäude geringer Höhe sowie für deren Nebengebäude und Nebenanlagen in Baugebieten, die auf Grundlage eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Kleinsiedlungsgebiete, reine, allgemeine oder besondere Wohngebiete festgesetzt sind, zuständig. Bauantragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auch die sogenannten Anzeigeverfahren nach § 69a NBauO werden abschließend bearbeitet. Diese Unterlagen sind in einfach einzureichen. Bauanträge und Bauanzeigen werden zeitnah geprüft bzw. bearbeitet. Die notwendigen Vordrucke können Sie über den unten zur Verfügung stehenden Link beim Landkreis Diepholz abrufen.
Für alle anderen Bauvorhaben und gewerblichen Nutzungen ist weiter der Landkreis Diepholz zuständig.
Ansprechpartner:
Michael Matheja
Fachbereich 4 - Bauen und Planung
Zimmer 418
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Lange Straße 11
27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon 04252/391-417
Telefax 04252/391-400
e-mail: michael.matheja@bruchhausen-vilsen.de
Anette Schröder
Fachbereich 4 - Bauen und Planung
Zimmer 418
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Lange Straße 11
27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon 04252/391-418
Telefax 04252/391-400
e-mail: anette.schroeder@bruchhausen-vilsen.de
Links:
- Landkreis Diepholz
- Erhebungsbogen

