Fachbereich Soziales

Soziales, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung

Aufgabe der Hilfe ist es, der Empfängerin/dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Dabei soll die Hilfe dazu befähigen, möglichst unabhängig von ihr zu leben. Dies bedeutet aber auch, dass die Hilfeempfängerein/der Hilfeempfänger nach besten Kräften in der Weise mitwirkt, das er/sie möglichst ohne Hilfe auskommen kann (sog. Mitwirkungsgebot nach Sozialgesetzbuch XII).

Bei der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen werden folgende Hilfen gewährt:

- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zur Gesundheit außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerservice stehen Ihnen gerne für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Für die Zahlung des sog. Arbeitslosengeldes II sowie der Grundsicherung für Erwerbsfähige ist das Jobcenter in Syke (Tel.: 04242/163-0) zuständig.