CO2 - Minderungsprogramm
Richtlinie:
Hauseigentümer der SG Bruchh.-Vilsen, die eine Beratung zur Energieeinsparung durch einen unabhängigen Energieberater durchführen lassen (Berater, die berechtigt sind, Energieausweise auszustellen), erhalten von dem jeweiligen Energieberater einen Beratungsnachweis. Dieser steht als pdf zum herunterladen unter der Rubrik CO2-Minderungsprogramm zur Verfügung.
Der Nachweis ist bei Auftragserteilung für eine energetische Maßnahme, z.B. Einbau neuer Fenster, Dämmung etc. beim Handwerksbetrieb vorzulegen.
Der Handwerksbetrieb stellt bei der SG einen Antrag auf den Zuschuss für die Maßnahme in Höhe von 5 % des Bruttorechnungsbetrages, (max. 500,00 € ) und legt das Auftragsangebot sowie den Beratungsnachweis bei.
Die SG stellt die Bewilligung für den Zuschuss aus.
Nach Fertigstellung der Maßnahme übermittelt der Betrieb die Rechnungskopie an die SG.
Auszahlung des Zuschusses an den Betrieb.
Gutschrift seitens des Betriebes an den Kunden.
Auszahlung nach Auftragseingang so lange Mittel zur Verfügung stehen.
Den Antrag zum CO2-Minderungsprogramm finden Sie hier
