Bildungs- und Teilhabepaket
Die Leistungen des Bildungspakets umfassen:
- ein- und mehrtägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten (die von den Schulen oder Kitas organisiert werden)
- Schulbedarfspaket - Schülerbeförderung für Schüler ab Klasse 11
- Lernförderung (für Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist)
- gemeinschaftliches Mittagessen (Schule und Kita)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit für Familien, die ein sogenanntes Schwellengehalt beziehen, sich an das jeweilige Jobcenter zu wenden, um eine Probeberechnung des Einkommens durchführen zu lassen, um eventuellen Anspruch auf das Bildungspaket zu erlangen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die noch keine 25 Jahre alt sind. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, diese erhalten Kinder und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind.
Antragsberechtigt sind Familien, die
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeistlosengeld II) oder
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag
erhalten.
Hier finden Sie das Antragsformular.
Ansprechpartnerin:
Julia Gasowski
Telefon: 04252 391-306
Telefax: 04252 391-100
E-Mail: julia.gasowski@bruchhausen-vilsen.de