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Überlegungen zur Bildung einer Einheitsgemeinde

Aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Entwicklung der Finanzsituation in der Samtgemeinde, den Mitgliedsgemeinden und den Herausforderungen in den Finanzbeziehungen untereinander, steht schon länger die Option einer Einheitsgemeinde zur Debatte. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Ursachen und Herausforderungen durch die Finanzbeziehungen in dem Konstrukt zwischen Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden eingegangen.

Die Verwaltung hat vom Rat der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen zuvor den Auftrag erhalten, durch eine externe Firma ein Gutachten über mögliche Einsparungen (sog. Fusionsrendite) bei Umwandlung der Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde erstellen zu lassen.

Den Auftrag hierfür hat das Büro Göken, Pollack und Partner (GPP) aus Bremen erhalten. Zudem hatten die Ratsmitglieder aller Räte die Möglichkeit, Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Bildung einer Einheitsgemeinde zu stellen. Die Antworten wurden von der Verwaltung zusammengestellt. Beide Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

In einer gemeinsamen Sitzung aller Räte am 17.04.2024 wurde das Gutachten zur Fusionsrendite vom Büro GPP vorgestellt. Seitens der Verwaltung erfolgte eine Präsentation zur Beantwortung der durch die Ratsmitglieder gestellten Fragen.

Beratungen in den Mitgliedsgemeinden

Am 16.05.2024 hat der Samtgemeinderat beschlossen, die Beratung über die Bildung einer Einheitsgemeinde an die Räte der Mitgliedsgemeinden zu geben.

In jeder Mitgliedsgemeinde ist nun darüber zu beraten, ob der Gemeinderat eine Absichtserklärung an den Samtgemeinderat abgeben möchte, sich zu einer Einheitsgemeinde bestehend aus den aktuellen Mitgliedsgemeinden Asendorf, Bruchhausen-Vilsen, Martfeld und Schwarme zusammenschließen zu wollen oder weiter als Mitgliedsgemeinde bestehen zu bleiben.

Sofern (rechtlich noch unverbindliche) Absichtserklärungen für eine Fusion abgegeben werden, wären im nächsten Schritt mit jeder Gemeinde Fusionsverträge auszuhandeln, in denen Rahmenbedingungen und Wünsche für die Aufgabenwahrnehmung durch die künftige Einheitsgemeinde, aber auch deren Bezeichnung sowie das Ortsrecht und die Bildung möglicher Ortsräte festgeschrieben werden.

Erst wenn diese unterzeichnet sind, erfolgt eine Antragstellung an das Land Niedersachsen, die bis Ende des Jahres 2024 erfolgen müsste, um das erforderliche Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig zur Kommunalwahl 2026 abschließen zu können.

Sie sind gefragt

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