Wichtige Hinweise (Stand: 17. August 2022, 15:00 Uhr)
Aktuell sind 31 Personen akut mit dem Virus in der Samtgemeinde infiziert.
Den Infizierten wünschen wir eine baldige Genesung und verbinden damit nochmals die Bitte sich an die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln zu halten.
Wichtige Hinweise (Stand: 04. Juli 2022, 15:00 Uhr)
Hier finden Sie die Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Kontaktpersonen.
Wichtige Hinweise (Stand: 24. Mai 2022, 16:00 Uhr)
Hier finden Sie die Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten.
Wichtige Hinweise (Stand: 03. April 2022, 10:00 Uhr)
Hier finden Sie die Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt.
Wichtige Hinweise (Stand: 21. März 2022, 10:00 Uhr)
Hier finden Sie die Übersicht der neuen Verordnung.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung.
Wichtige Hinweise (Stand: 25. Januar 2022, 16:00 Uhr)
Mehrsprachiges Informationsmaterial zu Corona
Das Bündnis „NIEDERSACHSEN PACKT AN“ weist auf das Angebot mehrsprachiger Informationen rund um das Corona-Virus (allgemeine Infos, Impfung, Auffrischungsimpfung, etc.) hin, welches unter https://impfen-schuetzen-testen.de/download/#start abrufbar ist. Zudem können unter dem Link http://www.arztauskunft-niedersachsen.de/ fremdsprachige Ärztinnen und Ärzte bzw. Praxen abgerufen werden.
Wichtige Hinweise (Stand: 23. Dezember 2021, 13:00 Uhr)
Hier finden Sie die Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung).
Wichtige Hinweise (Stand: 14. Dezember 2021, 15:00 Uhr)
Corona-Schnelltest – Wo kann ich ihn aktuell in der Umgebung erhalten?
Über folgenden LINK des Landkreises Diepholz bekommen Sie einen Überblick wo sie innerhalb des Landkreises Diepholz den sogenannten Bürgertest erhalten können.
Zudem finden sie auf der Internetseite www.arztauskunft-niedersachsen.de u.a. Ärzte und weitere Stellen, die eine Möglichkeit für einen Corona-Schnelltest bieten.
Neben der Ortsbestimmung ist hier wichtig, das Sie unter dem Button "Besonderheiten" den Begriff Corona-Schnelltest besonders auswählen und jeweils nach jeder Anfrage aktualisieren.
Weiter können sie die Suchkilometer Entfernung nicht nur auf 10 Kilometer begrenzen. Denn auch in anderen naheliegenden Gemeinden bieten durchaus noch andere Ärzte und weitere Stellen Corona-Schnelltests an. Aber auch hier ist darauf zu achten, dass nach jeder Veränderung der Suchmasken die Aktualisierung der Auswahlmasken erfolgt, da es ansonsten Fehleranzeigen geben kann.
Wichtige Hinweise (Stand: 30. November 2021, 15:00 Uhr)
Hier finden Sie die Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz Feststellung Warnstufe 2.
Wichtige Hinweise (Stand: 24. September 2021, 11:00 Uhr)
Hier gibt es die Grafiken „Übersicht Corona-Regelungen“, „Grafiken einzelne Bereiche“ – darunter beispielsweise Beherbergung, Handel, Gastronomie und Sport sowie Hinweisschilder zum Zutritt „2G“ beziehungsweise „3G“ zum Download.
Wichtige Hinweise (Stand: 31. August 2021, 10:00 Uhr)
Hier finden Sie die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick.
Hier finden Sie den Aufbau der Corona-Verordnungen ab dem 25. August.
Hier finden Sie die 3G-Regl im Überblick.
Wichtige Hinweise (Stand: 12. August 2021, 14:00 Uhr)
Hier finden Sie Corona-Regeln im Landkreis Diepholz in einfacher Sprache
Wichtige Hinweise (Stand: 7. Juni 2021, 10:00 Uhr)
Hier finden Sie den Corona-Stufenplan.
Hier finden Sie ein Schaubild Niedersächsische Corona-Verordnung - Stufenplan kompakt (Inzidenz ÜBER 50)
Hier finden Sie ein Schaubild Niedersächsische Corona-Verordnung - Stufenplan kompakt (Inzidenz 35 bis 50)
Hier finden Sie ein Schaubild Niedersächsische Corona-Verordnung - Stufenplan kompakt (Inzidenz UNTER 35)
Wichtige Hinweise (Stand: 01. Juni 2021, 08:00 Uhr)
Ab Mittwoch gelten Landesregelungen für eine Inzidenz unter 50
Die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Diepholz liegt am Montag laut Robert-Koch-Institut den fünften Werktag in Folge durchgängig unter dem Wert von 50. Nach der am Montag in Kraft getretenen Landesverordnung stellt der Landkreis dies am Dienstag per Allgemeinverfügung fest, so dass ab Mittwoch die Corona-Regelungen weiter gelockert werden können.
U.a. heißt dies für die Kontaktbeschränkungen im Landkreis Diepholz, dass Treffen von bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zuzüglich dazugehörende Kinder bis einschließlich 14 möglich sind. Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis zehn Personen zulässig. Die Gastronomie darf ab sofort drinnen und draußen öffnen. Ab Mittwoch entfällt zudem die Testpflicht in der Außengastronomie. Ebenso gibt es bis zu einer Inzidenz von 50 im Einzelhandel keine Testpflicht mehr, die Maskenpflicht aber bleibt bestehen. Zugangsbeschränkungen stehen in Abhängigkeit von der Fläche des Geschäfts.
Weitere Infos zur Entwicklung im Landkreis Diepholz: www.diepholz.de
Wichtige Hinweise (Stand: 19. Mai 2021, 17:00 Uhr)
‼Landkreis Diepholz ab Freitag, den 21.05.2021 nicht länger Hochinzidenzkommune‼
Die Regelungen der Notbremse werden also aufgehoben. Der Landkreis Diepholz hat eine Inzidenz von 59,4 (Stand: 20.05.21, 07:30 Uhr), es gilt das mittlere Schaubild für die Inzidenz bis 100.
Weitere Infos erhalten Sie in der Mitteilung des Landkreises Diepholz: https://bit.ly/3hL3AOd