Richtlinie „Weiterbildung in Niedersachsen“

Förderung durch die NBank im Rahmen der Richtlinie „Weiterbildung in Niedersachsen“

Für eine Weiterbildung wurde der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen im Rahmen der Richtlinie „Weiterbildung in Niedersachsen“ über die NBank ein Zuschuss von 50 % der Gesamtkosten gewährt.

Die Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ wird von der Erzieherin Joanna Müller besucht. Frau Müller ist derzeit Erzieherin in der Integrationsgruppe im Kindergarten Abenteuerland in Martfeld.

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 14.09.2022 und endet am 30.06.2023.

Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen benötigen entsprechend qualifizierte Fachkräfte. Mit dem Besuch dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben sozialpädagogische Fachkräfte eine heilpädagogische Zusatzqualifikation und können als heilpädagogische Fachkräfte in Integrationsgruppen eingesetzt werden.

Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in Kindertageseinrichtungen ab. Alle Kinder, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, sollen gemeinsam und doch individuell in ihrer Entwicklung gestärkt und gefördert werden. Diese gemeinsame Erziehung und Bildung aller Kinder gehört zum Bildungsauftrag des Elementarbereichs. Um diesem Bildungsauftrag erfolgreich nachzukommen, bedarf es fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachkräfte im Bereich der Inklusion und Heilpädagogik.

Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, als Träger der Kindertagesstätten, unterstützt dieses Konzept und richtet sich nach diesem Leitbild.