Mikrozensuserhebung 2023

Mikrozensus

Auch im Verlauf des Jahres 2023 finden wieder Haushaltsbefragungen in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen statt. Betroffen sind konkret die Gemeinden: Bruchhausen-Vilsen, Schwarme und Martfeld


Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung im Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird jährlich rund 1 % aller Haushalte befragt.

Die Erhebung wird in Teilen durch vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik (LSN) ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Sie haben einen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten kündigen sich mit einem Schreiben für ein telefonisches Interview bei Ihnen an. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten.

Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird jedoch direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN seit diesem Jahr Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenerklärung ein.

Aus Kapazitätsgründen sowie zur Wahrung des Datenschutzes verzichtet das LSN ab diesem Jahr jedoch darauf, die Straßen, in denen Befragungen durchgeführt werden, bekannt zu machen.

Bedeutung des Mikrozensus

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).

Was wird gefragt

Gefragt werden u. a. allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.

Wie wird ausgewählt

Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.


Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.

Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf die Angaben der Vorjahre nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.

Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger

Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, etwa zur gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und zur Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.

Bei Fragen steht Ihnen das Mikrozensus-Team des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik persönlich und beratend zur Verfügung. Ihre Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen rund um den Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN www.statistik.niedersachsen.de. Dort sind auch Musterfragebögen, Gesetzesgrundlagen usw. abrufbar. Informationen des Statistischen Bundeamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.

Rechtsgrundlage

Grundlagen für die Mikrozensusbefragung sind das Mikrozensusgesetz (MZG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) sowie abhängig vom jeweiligen Fragebogen (Erhebungsteil) weitere Verordnungen der Europäischen Union.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen
Tel. 04252/391-217, 118 oder 108.


Bildquelle: Statistisches Bundesamt