Flurbereinigung Schwarmer Bruch

In der Vereinfachten Flurbereinigung Schwarmer Bruch wird gemäß § 63 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird der

04.09.2023  - 0.00 Uhr- 

festgesetzt.

Weitere Informationen sind der beigefügten Ausführungsanordnung zu entnehmen.