In der Vereinfachten Flurbereinigung Schwarmer Bruch wird gemäß § 63 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird der
04.09.2023 - 0.00 Uhr-
festgesetzt.
Weitere Informationen sind der beigefügten Ausführungsanordnung zu entnehmen.