Bald sind sie wieder in zahlreichen Geschäften erhältlich – Feuerwerkskörper der verschiedensten Arten. Doch damit das bunte Farbenspiel am Himmel nicht zu einem traumatischen Erlebnis wird, sollte einiges beachtet werden.
Daher warnt auch das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) ausdrücklich vor dem Umgang insbesondere mit illegalen Feuerwerkskörpern, da dies mit enormen Risiken verbunden ist. Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über einschlägige Shops im Internet angeboten.
In den jeweiligen Herkunftsländern unterliegt solche Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Insofern kann auch auf den Seiten der einschlägigen Internetshops jeglicher Hinweis darauf fehlen, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar macht. Es gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche gilt für den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten.
Denn hier gilt: Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher ist bereits die Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden strafbar.
Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert.
Fehlen offensichtlich die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen eine menschliche Hand zerreißen.
Auch das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen weist zum Jahresende 2016 darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) verboten ist!
Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind folgende Regeln strikt zu beachten:
Festgestellte Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.
Verhaltensregeln zum sicheren Umgang mit dem Feuerwerk:
Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper, sie ist auf dem Feuerwerkskörper direkt bzw. auf dessen Verpackung aufgedruckt.
Und ganz wichtig, im Falle einer Verletzung Ruhe bewahren, Rettungsdienst / Feuerwehr verständigen und Erste Hilfe leisten.
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Dirk Meyer
Telefon 04252 391-118
E-Mail: dirk.meyer@bruchhausen-vilsen.de
Volker Kammann
Telefon 04252 391-318
E-Mail: volker.kammann@bruchhausen-vilsen.de
Andreas Schnichels
Telefon 04252 391-217
E-Mail: andreas.schnichels@bruchhausen-vilsen.de