Gemäß § 45b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und
§ 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich bekannt:
I. Wahltag
Die Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin /eines Samtgemeindebürgermeisters findet am Sonntag, 13. September 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, statt. Sollte bei dieser Wahl keine der Bewerberinnen oder keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit erreichen, findet am Sonntag, 27. September 2026, eine Stichwahl statt.
II. Einreichung und Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, 20. Juli 2026, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist), bei der Wahlleitung der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, den Wahlvorschlag nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 20. Juli 2026 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit des Wahlvorschlags berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Bei der Einreichung des Wahlvorschlages sind die Vorschriften der §§ 21 ff. und 45d NKWG und der §§ 32 ff. NKWO über Inhalt und Form zu beachten. Jeder Wahlvorschlag darf nur den Namen einer Bewerberin/eines Bewerbers enthalten, die oder der die Voraussetzungen nach § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erfüllt.
III. Wahlvorschlagsrecht und Beteiligungsanzeige
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag muss außerdem von 160 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unter- zeichnen; die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung der Wahlvorschläge nachzuweisen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung eingereicht wurden.
Unterschriften von Wahlberechtigten sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG für Wahlvorschläge folgender Parteien und Wählergruppen nicht erforderlich:
a) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
b) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
d) Unabhängige Wählergemeinschaft Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen (UWG)
e) Freie Demokratische Partei (FDP),
f) Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
g) Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),
h) Die Linke (Die Linke).
IV. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs.1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15. Juni 2026 (90. Tag vor der Wahl) bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen. Der Anzeige sind die in § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 NKWG genannten Unterlagen beizufügen.
Nach § 45d Abs. 8 NKWG gilt die letzte vom Landeswahlausschuss vor dem Wahltag der allgemeinen Neuwahlen nach § 22 Abs. 3 getroffene Feststellung über die Anerkennung als Partei auch für die Direktwahl.
Bruchhausen-Vilsen, 13.11.2025
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Der Samtgemeindewahlleiter
gez.
Bernd Bormann