Gemäß § 45b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. Seite 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) gebe ich zur Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen bekannt:
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen sind spätestens am Montag, 06. Juli 2026, 18:00 Uhr, bei der Wahlleitung der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen, einzureichen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Die übrige Wahlbekanntmachung vom 13.11.2025 (veröffentlicht am 20.11.2025 in der Kreiszeitung und unter www.bruchhausen-vilsen.de) bleibt von der Änderung der Einreichungsfrist unberührt.
Bruchhausen-Vilsen, 11.05.2026
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Der Samtgemeindewahlleiter
gez. Bernd Bormann