Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ ist aufgrund Bekanntmachung im BGBl I Nr. 257 am 30.10.2025 in Kraft getreten. Damit ist der „Bauturbo“ nach langer Diskussion nunmehr Gesetz geworden.
Die größte Bedeutung hat § 246e Baugesetzbuch (BauGB), die „befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau“. Er ermöglicht Wohnungsbau ohne Bauleitplanung, allein mit Zustimmung der Gemeinde.
Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen haben eine Leitlinie beschlossen, unter deren Einhaltung eine Zustimmung erfolgen kann.
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