Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms des Landes Niedersachen, besteht für Eigentümer von ortsbildprägenden Gebäuden auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, im Flecken Bruchhausen-Vilsen mit den Ortsteilen Bruchhausen-Vilsen, Bruchmühlen, Gehlbergen, Homfeld, Riethausen, Stapelshorn und Wöpse Förderanträge zu stellen.
Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude sowie land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter, die Umnutzung solcher Anlagen in Wohn-, Arbeits- oder Freizeitzwecke sowie die Anpassung dieser Gebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens. Hierzu gehören bspw. Maßnahmen zur Sanierung von Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen sowie größere Maßnahmen wie z.B. der Umbau und die Umnutzung leerstehender Gebäude in Wohnraum (Revitalisierung).
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben. Gemeinnützige Vereine können von einem Fördersatz von bis zu 75 % der Nettokosten profitieren.
Wer für das kommende Jahr eine Sanierungsmaßnahme durchführen und hierfür eine Förderung beantragen möchte, kann sich zwecks Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bei der Gemeindeverwaltung melden. Wer sich frühzeitig meldet, kann von einer fachlichen Beratung durch das mit der Umsetzungsbegleitung beauftragte Planungsbüro profitieren.
Aufgrund der hohen Auslastung der Baufirmen, sollten sich Antragsteller außerdem früh mit den Handwerkern in Verbindung setzen, damit diese noch fristgerecht Kostenvoranschläge vorbereiten können, die für die Antragstellung erforderlich sind.
Die Förderanträge müssen bis zum 30.09.2026 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Sulingen (ArL) eingereicht werden. Der späteste Abgabetermin bei der Gemeinde zur Weiterleitung an das ArL ist der 11.09.2026.
Tipp für Antragstellende: Frühzeitig mit den Planungen und der Vorbereitung des Förderantrages anfangen! Je nach Art und Umfang der Maßnahme sind im Vorfeld Beratungen und Abstimmungen mit der Umsetzungsbegleitung oder dem ArL sinnvoll. Ggf. sind weitere Unterlagen für die Antragstellung erforderlich (bspw. Genehmigungen, Pläne, Kostenvoranschläge o.Ä.), deren Beibringung wiederum Zeit bindet.
Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke erhalten Sie auf https://www.bruchhausen-vilsen.de/wirtschaft-bauen/soziale-dorfentwicklung/ oder direkt im Rathaus Bruchhausen-Vilsen bei Merle zur Kammer, Tel. 04252/391-400, merle.zurkammer@bruchhausen-vilsen.de.
Exkurs:
Ziel des Dorferneuerungsprogrammes ist es, einen dauerhaften positiven Einfluss auf die Entwicklung unserer ländlichen Gemeinden und den Sozialraum Dorf zu nehmen sowie die Stärkung der lokalen Identität zu unterstützen. Dies soll zum einen durch die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen wie bspw. die Gestaltung dörflicher Plätze, die Erhaltung und den Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen erfolgen. Zum anderen soll dies durch die finanzielle Unterstützung privater Grundstückseigentümer bei der Bewahrung der charakteristischen Landschaften und Ortsbilder erreicht werden.
